Zahlungsbefehl erhalten? Du hast 10 Tage
Der Zahlungsbefehl kommt vom Betreibungsamt. Innert 10 Tagen kannst du die Betreibung stoppen – mit Rechtsvorschlag.
Frist
10 Tage
Ab der Zustellung. Dann musst du dem Betreibungsamt gesagt haben, ob du die Forderung bestreitest.
Was der Zahlungsbefehl ist
Jemand hat dich beim Betreibungsamt betrieben. Das Amt schickt dir darauf den Zahlungsbefehl. Darin stehen die Forderung, die Kosten der Betreibung und das Datum der Zustellung. Ab diesem Datum läuft deine Frist.
Du hast zwei Möglichkeiten
- ✓Die Forderung stimmt: Dann zahlst du den Betrag. Die Betreibung ist damit erledigt.
- ✓Die Forderung stimmt nicht, oder du bist dir unsicher: Dann erhebst du Rechtsvorschlag.
Du musst dich nicht entscheiden, bevor du den Brief genau verstanden hast. Genau dafür kannst du ihn hier hochladen.
Rechtsvorschlag – so geht es
- 1Innert 10 Tagen dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich erklären, dass du Rechtsvorschlag erhebst.
- 2Du kannst den Rechtsvorschlag auch sofort der Person sagen, die dir den Zahlungsbefehl bringt.
- 3Du brauchst keine Begründung. Nur wenn du seit einem Konkurs kein neues Vermögen hast, musst du das erwähnen.
- 4Lass dir den Rechtsvorschlag auf Verlangen gebührenfrei bescheinigen.
Bestreitest du nur einen Teil, musst du den bestrittenen Betrag genau angeben. Tust du das nicht, gilt die ganze Forderung als bestritten.
Was die Betreibung kostet
Die Kosten hängen von der Forderungshöhe ab. Als Richtwert (Kanton Graubünden):
| bis CHF 100 | CHF 20.30 |
| bis CHF 500 | CHF 33.30 |
| bis CHF 1'000 | CHF 53.30 |
| bis CHF 10'000 | CHF 73.30 |
Die genauen Kosten stehen in deinem Zahlungsbefehl.
Was danach passiert
Mit dem Rechtsvorschlag steht die Betreibung vorläufig still. Wer die Forderung geltend macht, muss jetzt beweisen, dass sie zu Recht besteht – sonst bleibt sie stecken. Gegen die Kosten des Betreibungsamts kannst du keinen Rechtsvorschlag erheben; dagegen ist eine Beschwerde möglich.
Dies ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.