Breffuchs

Rechtsvorschlag erheben – so geht es

Mit Rechtsvorschlag stoppst du eine Betreibung. Du brauchst dafür keine Begründung.

Frist

10 Tage

Nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Vorher ist kein Rechtsvorschlag möglich.

Was der Rechtsvorschlag bewirkt

Du erklärst dem Betreibungsamt, dass du die Forderung bestreitest. Damit wird die Betreibung vorläufig eingestellt. Wer sie weiterverfolgen will, muss jetzt belegen, dass die Forderung zu Recht besteht.

So erhebst du ihn

  1. 1Innert 10 Tagen dem Betreibungsamt erklären – mündlich am Schalter oder schriftlich.
  2. 2Alternativ: sofort bei der Zustellung dem Überbringer des Zahlungsbefehls mitteilen.
  3. 3Keine Begründung nötig. Nur die Einrede «kein neues Vermögen seit dem Konkurs» musst du erwähnen.
  4. 4Auf Verlangen lässt dir das Amt den Rechtsvorschlag gebührenfrei bescheinigen.

Wichtig zu wissen

  • ✓Du kannst nur einen Teil bestreiten – dann musst du den bestrittenen Betrag genau angeben.
  • ✓Gibst du den Betrag nicht an, gilt die ganze Forderung als bestritten.
  • ✓Du kannst den Rechtsvorschlag jederzeit beim Betreibungsamt zurückziehen.
  • ✓Gegen die Kosten des Betreibungsamts gibt es keinen Rechtsvorschlag – dagegen ist eine Beschwerde offen.

Unsicher, ob du bestreiten sollst?

Genau dafür ist die Erklärung da: Sie zeigt dir, was genau verlangt wird, wie hoch der Betrag ist und bis wann. Dann entscheidest du, ob du zahlst oder bestreitest.

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Dies ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.