Mahngebühren: musst du die zahlen?
Oft nicht. Das Gesetz kennt keine Mahngebühren – eine Gebühr braucht eine wirksame Abmachung.
Was erlaubt ist
- ✓Mahngebühren brauchen eine Grundlage im Vertrag oder in einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- ✓Die Bedingungen müssen dir beim Vertragsabschluss bekannt gegeben worden sein.
- ✓Ein Verzugszins muss genau beziffert sein. «Es wird Ihnen ein Verzugszins verrechnet» genügt nicht.
- ✓Ohne Abmachung gilt der gesetzliche Verzugszins: 5 % pro Jahr.
Was du nicht einfach zahlen musst
Eine Pauschale, die erstmals auf der Mahnung auftaucht, ist in der Regel nicht geschuldet. Auch Inkassokosten sind nicht automatisch zu bezahlen – sie müssen einzelt begründet sein.
So gehst du vor
- 1Lass dir die Forderung aufschlüsseln: Hauptforderung, Verzugszins, Mahngebühr, Inkassokosten.
- 2Prüfe, ob der Vertrag oder die AGB diese Kosten nennen.
- 3Bestreite fragliche Zusatzkosten schriftlich und behalte eine Kopie.
- 4Bezahle, was eindeutig geschuldet ist – damit nicht die ganze Sache eskaliert.
Ausnahmen
Bei Steuern, Bussen oder der obligatorischen Krankenversicherung gelten eigene Regeln. Dort können Mahnkosten auch ohne private Abachtung vorkommen.
Dies ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.